Windkraft-Wie Weiter?
ist eine Interessenvertretung von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen des
Landkreises Parchim und darüber hinaus.
FÜR einen allseitig verantwortungsbewussten
Umgang mit Mensch und Natur bei der Errichtung von Windkraftanlagen. GEGEN
eine rücksichtslose ausschließlich gewinnorientierte Sichtweise bei
Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen.
Wir sind ausdrücklich nicht gegen eine Nutzung von Windenergie
als alternative Energieform.
Wir sind auch nicht dagegen, solche Anlagen hier in MV zu produzieren.
Wir sind aber ausdrücklich dafür, dass dieses verantwortungsvoll
unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte und aktueller Erkenntnisse
bei der Planung geschieht, als insbesondere auch in der Frage des Schutzes
der Wohnumwelt und der Gesundheit der betroffenen Anwohner.
Unsere Erfahrungen sind:
Die Nutzung der Windenergie und die Art und Weise der Bebauung
von Eignungsräumen habe in M/V ein Maß erreicht das zunehmend in
breiten Kreisen der Bevölkerung auf Widerspruch stößt.
Für alle Beteiligten werden immer mehr Konflikte und Probleme
sichtbar. Es ist für uns Anlass, den Umgang und Vorgehensweise mit Besorgnis
kritisch zu hinterfragen.
Die daraus resultierenden Bürgerinitiativen sind eine
legale und notwendige Form der Gegenwehr. Unser Protest und unsere Maßnahmen
haben ein Ziel: sinnvoller, wohlüberlegter Umgang mit Windenergie.
Der Stand der Technik lässt heute Anlagen zu, die Dimensionen
von Großindustrieanlagen um vieles übertreffen. Der Grad der Belästigung
von Anwohnern wird immer höher.
Ganze Landschaften verlieren ihren Charakter und degenerieren
zu riesigen Industriegebieten. Gesundheitliche Schäden durch Windkraft
sind nicht auszuschließen.
Im Gegenteil: sie werden immer wahrscheinlicher. Tier-, Natur
und Landschaftsschutz treten in den Hintergrund bei der Planung von Windparks.
Kommunale Inkompetenz, sowie Angst vor den Folgen negativer
Entscheidungen für die Windparkbetreiber treffen stellenweise auf ein
hohes Maß krimineller Energie seitens der Investoren und haben unverständliche,
das Gemeinschaftswohl schädigende Beschlüsse zur Folge.
Das Prinzip: "Gemeinschaftliches Interesse geht vor Privatinteresse"
wird ausgehebelt und dennoch verkündet. Windkraftbetreiber erwirtschaften
immense Verdienste und reduzieren gleichzeitig den Besitz vieler Gemeindebewohner
auf Grund des Wertverfalls betroffener Grundstücke.
Ziel dieser Interessenvertretung die
Aktivitäten vieler Bürgerinitiativen zu bündeln, eine gemeinsame
Informationsbasis zu erarbeiten und das gemeinsame Anliegen mit entsprechenden
Nachdruck in der Öffentlichkeit und bei den zuständigen Politikern,
Behörden und Ämtern zu vertreten.
Der Landkreis Parchim ist mit 11 der größten
Windkraft-Eignungsgebiete von ganz M/V überproportional überplant.
Derzeit stehen im Raum zwischen Parchim, Lübz, Mestlin, Kladrum und Goldenbow
ca. 87 Windräder, mehr als 60 weitere sind in der Planung oder bereits
im Bau.
Ein Beispiel: In Hohen
Pritz bei Mestlin ist ein Windpark mit 14 ca. 120 m hohen gewaltigen
Windrädern errichtet. Dies, obwohl diese Eignungsgebiete nur für
Höhen bis maximal 100 m konzipiert wurden.
Diese Windräder haben nachts eine rote blinkende Befeuerung,
welche über dem Dorf steht und in die Schlafzimmer dringt.
Bei entsprechender Windrichtung sprechen die Einwohner dort
von Lärm wie auf einem Flugplatz und verkriechen sich in Ihre Häuser.
Dies sind nicht etwa Fehler beim Bau oder zeitweilige Anfangsschwierigkeiten.
Nein, diese Windräder sind ordentlich genehmigt. Es stellt
sich unwillkürlich die Frage, wieweit die Gesetze oder Vorschriften den
Realitäten gerecht werden.
Ein zweites Beispiel: Für ein Windkraft-Planungsgebiet
in Goldenbow/ Friedrichsruhe bei Parchim waren
sich vor ca. zwei Jahren die Gemeindevertretung und die zuständigen Planungs-
und Naturschutzbehörden darüber einig, aus verschiedenen noch heute
bestehenden Gründen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Denkmalschutzes
dieses Gebiet nicht mit Windrädern zu bebauen.
Dies ist heute in Frage gestellt, es wird mit allen Mitteln,
entgegen aktueller Erkenntnisse und ohne die Einbeziehung der Bevölkerung
versucht, hier doch Windräder hinzusetzen.
Wie kommt so etwas zustande?
Ein drittes Beispiel: In Dargelütz
bei Parchim ist ein Windpark geplant in Einheit mit einer überdimensionalen
Schweinemastanlage. Beide Vorhaben wirken natürlich insgesamt auf die
Umwelt, werden in der Genehmigung aber getrennt betrachtet.
Die hier geplanten Windräder greifen sogar in Bereiche
hinein, wo gutachterlich eine hohe Landschaftsbildbewertung bescheinigt ist.
Ebenfalls ist hier gutachterlich belegt, dass der Eignungsraum Dargelütz
für die vorgesehene Bebauung nicht vorgeprüft ist.
Trotzdem werden hier durch die Gemeindevertreter diesen Aussagen
und Erfahrungen offensichtlich widersprechende entsprechende Beschlüsse
gefasst.
Die Überfrachtung der Landschaft mit Windkrafträdern
beeinflusst nicht nur die Einwohner.
Es gibt Erfahrungen und Fragen z.B. zur Veränderung der
lokalen Regengebiete, zur Veränderung der Lebensräume für die
Vögel und Wildtiere und damit z.B. für die Jagd.
Es werden negative Einflüsse auf den
Tourismus befürchtet, z.B. in Zusammenhang mit dem Radfernweg durch diese
Regionen.
Es wird ein grundsätzlicher Gegensatz deutlich:
Die Gesetze und Vorschriften für die Planung und Errichtung
von Windkraftanlagen in diesen Bereichen halten der technischen Entwicklung
der Windkraftanlagen und den daraus resultierenden Anforderungen nicht Stand.
Die Windräder werden immer größer, die Mindestabstände
sind aber gleich klein geblieben, die Windräder werden immer höher,
die Auswirkungen im Landschaftsbild werden in den Planungsvorgaben der Eignungsgebiete
aber nicht angepasst.
Gesundheitliche Auswirkungen spielen, wenn überhaupt,
eine untergeordnete Rolle.
Ein aktuelles Gutachten eines namhaften öffentlich bestellten
Sachverständigen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz
vom Mai 2002 zeigt genau diese Gegensätze auf.
Es stellt klar, dass die Eignungsräume in M/V einschließlich
der Region Parchim für eine derartige Nutzung nicht konzipiert und vorgeprüft
sind.
Es gibt Aktivitäten z.B. durch die Bürgerbeauftragte
in MV, die Abstandsregelungen anzupassen, es gibt auch Aussagen in diese Richtung
seitens Ministerpräsident Herrn Ringstorff.
Es gibt an anderer Stelle aber auch
die Aussage, dass für Änderungen oder Anpassungen der ganzen Verfahrensweise
und der Voraussetzungen kein Bedarf gesehen wird.
Unsere Forderung an die
Politik, an die Ämter und Behörden ist, hier Ihre Verantwortung
wahrzunehmen, den Schutz der Menschen und der Natur gegenüber den Gewinninteressen
der Investoren voranzustellen.
Schnelle und unmittelbar wirksame Änderungen oder Anpassungen
der betreffenden Gesetze und Vorschriften sind vorzunehmen.
Aus unserer Sicht heißt dies konkret:
-
Die wesentliche Vergrößerung der Mindestabstände
von Windkraftenergieanlagen (WEA) zu Wohnbebauungen.
-
Die Berücksichtigung der geltenden Höhenbegrenzungen
in den Eignungsgebieten
-
Eine Überarbeitung der bestehenden Eignungsgebiete sowie
die Verneinung weiterer neuer Eignungsgebiete im Binnenland M/V.
-
Eine umfassende und allseitige Durchsetzung der
Umweltverträglichkeitsprüfungen innerhalb der Genehmigungsverfahren.
-
Die Durchsetzung wirksame Konsequenzen für die Betreiber
bei Verstößen gegen Vorschriften oder Auflagen.
-
Der Erlass einer TÜV für den Betrieb von WEA.
-
Stopp neuer Genehmigungen, solange bis die obigen Punkte
geklärt sind.
Wir wollen dies
befördern und sind offen für ein Gespräch mit allen.
Wir laden Sie ein.
Mühle
zu Goldenbow, den 20. Juni 2002
Interessenvertretung
der Bürgerinitiativen Windkraft-Wie Weiter?
Einzelpersonen und Vertreter der Bürgerinitiativen Dargelütz, Hof
Bergrade,
Goldenbow/Friedrichsruhe, Grebbin, Kladrum, Matzlow-Garwitz, Mestlin
kontakt@windkraft-wie-weiter.de

|