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Wir über uns

Windkraft-Wie Weiter? ist eine Interessenvertretung von Bürgerinitiativen und Einzelpersonen des Landkreises Parchim und darüber hinaus.

FÜR einen allseitig verantwortungsbewussten Umgang mit Mensch und Natur bei der Errichtung von Windkraftanlagen. GEGEN eine rücksichtslose ausschließlich gewinnorientierte Sichtweise bei Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen.

Wir sind ausdrücklich nicht gegen eine Nutzung von Windenergie als alternative Energieform.
Wir sind auch nicht dagegen, solche Anlagen hier in MV zu produzieren.

Wir sind aber ausdrücklich dafür, dass dieses verantwortungsvoll unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte und aktueller Erkenntnisse bei der Planung geschieht, als insbesondere auch in der Frage des Schutzes der Wohnumwelt und der Gesundheit der betroffenen Anwohner.

Unsere Erfahrungen sind:

Die Nutzung der Windenergie und die Art und Weise der Bebauung von Eignungsräumen habe in M/V ein Maß erreicht das zunehmend in breiten Kreisen der Bevölkerung auf Widerspruch stößt.

Für alle Beteiligten werden immer mehr Konflikte und Probleme sichtbar. Es ist für uns Anlass, den Umgang und Vorgehensweise mit Besorgnis kritisch zu hinterfragen.

Die daraus resultierenden Bürgerinitiativen sind eine legale und notwendige Form der Gegenwehr. Unser Protest und unsere Maßnahmen haben ein Ziel: sinnvoller, wohlüberlegter Umgang mit Windenergie.

Der Stand der Technik lässt heute Anlagen zu, die Dimensionen von Großindustrieanlagen um vieles übertreffen. Der Grad der Belästigung von Anwohnern wird immer höher.

Ganze Landschaften verlieren ihren Charakter und degenerieren zu riesigen Industriegebieten. Gesundheitliche Schäden durch Windkraft sind nicht auszuschließen.

Im Gegenteil: sie werden immer wahrscheinlicher. Tier-, Natur und Landschaftsschutz treten in den Hintergrund bei der Planung von Windparks.

Kommunale Inkompetenz, sowie Angst vor den Folgen negativer Entscheidungen für die Windparkbetreiber treffen stellenweise auf ein hohes Maß krimineller Energie seitens der Investoren und haben unverständliche, das Gemeinschaftswohl schädigende Beschlüsse zur Folge.

Das Prinzip: "Gemeinschaftliches Interesse geht vor Privatinteresse" wird ausgehebelt und dennoch verkündet. Windkraftbetreiber erwirtschaften immense Verdienste und reduzieren gleichzeitig den Besitz vieler Gemeindebewohner auf Grund des Wertverfalls betroffener Grundstücke.


Ziel dieser Interessenvertretung die Aktivitäten vieler Bürgerinitiativen zu bündeln, eine gemeinsame Informationsbasis zu erarbeiten und das gemeinsame Anliegen mit entsprechenden Nachdruck in der Öffentlichkeit und bei den zuständigen Politikern, Behörden und Ämtern zu vertreten.


Der Landkreis Parchim ist mit 11 der größten Windkraft-Eignungsgebiete von ganz M/V überproportional überplant. Derzeit stehen im Raum zwischen Parchim, Lübz, Mestlin, Kladrum und Goldenbow ca. 87 Windräder, mehr als 60 weitere sind in der Planung oder bereits im Bau.


Ein Beispiel: In Hohen Pritz bei Mestlin ist ein Windpark mit 14 ca. 120 m hohen gewaltigen Windrädern errichtet. Dies, obwohl diese Eignungsgebiete nur für Höhen bis maximal 100 m konzipiert wurden.

Diese Windräder haben nachts eine rote blinkende Befeuerung, welche über dem Dorf steht und in die Schlafzimmer dringt.

Bei entsprechender Windrichtung sprechen die Einwohner dort von Lärm wie auf einem Flugplatz und verkriechen sich in Ihre Häuser. Dies sind nicht etwa Fehler beim Bau oder zeitweilige Anfangsschwierigkeiten.

Nein, diese Windräder sind ordentlich genehmigt. Es stellt sich unwillkürlich die Frage, wieweit die Gesetze oder Vorschriften den Realitäten gerecht werden.


Ein zweites Beispiel: Für ein Windkraft-Planungsgebiet in Goldenbow/ Friedrichsruhe bei Parchim waren sich vor ca. zwei Jahren die Gemeindevertretung und die zuständigen Planungs- und Naturschutzbehörden darüber einig, aus verschiedenen noch heute bestehenden Gründen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Denkmalschutzes dieses Gebiet nicht mit Windrädern zu bebauen.

Dies ist heute in Frage gestellt, es wird mit allen Mitteln, entgegen aktueller Erkenntnisse und ohne die Einbeziehung der Bevölkerung versucht, hier doch Windräder hinzusetzen.

Wie kommt so etwas zustande?


Ein drittes Beispiel: In Dargelütz bei Parchim ist ein Windpark geplant in Einheit mit einer überdimensionalen Schweinemastanlage. Beide Vorhaben wirken natürlich insgesamt auf die Umwelt, werden in der Genehmigung aber getrennt betrachtet.

Die hier geplanten Windräder greifen sogar in Bereiche hinein, wo gutachterlich eine hohe Landschaftsbildbewertung bescheinigt ist. Ebenfalls ist hier gutachterlich belegt, dass der Eignungsraum Dargelütz für die vorgesehene Bebauung nicht vorgeprüft ist.

Trotzdem werden hier durch die Gemeindevertreter diesen Aussagen und Erfahrungen offensichtlich widersprechende entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Überfrachtung der Landschaft mit Windkrafträdern beeinflusst nicht nur die Einwohner.

Es gibt Erfahrungen und Fragen z.B. zur Veränderung der lokalen Regengebiete, zur Veränderung der Lebensräume für die Vögel und Wildtiere und damit z.B. für die Jagd.

Es werden negative Einflüsse auf den Tourismus befürchtet, z.B. in Zusammenhang mit dem Radfernweg durch diese Regionen.


Es wird ein grundsätzlicher Gegensatz deutlich:

Die Gesetze und Vorschriften für die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Bereichen halten der technischen Entwicklung der Windkraftanlagen und den daraus resultierenden Anforderungen nicht Stand.

Die Windräder werden immer größer, die Mindestabstände sind aber gleich klein geblieben, die Windräder werden immer höher, die Auswirkungen im Landschaftsbild werden in den Planungsvorgaben der Eignungsgebiete aber nicht angepasst.

Gesundheitliche Auswirkungen spielen, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.

Ein aktuelles Gutachten eines namhaften öffentlich bestellten Sachverständigen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz vom Mai 2002 zeigt genau diese Gegensätze auf.

Es stellt klar, dass die Eignungsräume in M/V einschließlich der Region Parchim für eine derartige Nutzung nicht konzipiert und vorgeprüft sind.

Es gibt Aktivitäten z.B. durch die Bürgerbeauftragte in MV, die Abstandsregelungen anzupassen, es gibt auch Aussagen in diese Richtung seitens Ministerpräsident Herrn Ringstorff.

Es gibt an anderer Stelle aber auch die Aussage, dass für Änderungen oder Anpassungen der ganzen Verfahrensweise und der Voraussetzungen kein Bedarf gesehen wird.

Unsere Forderung an die Politik, an die Ämter und Behörden ist, hier Ihre Verantwortung wahrzunehmen, den Schutz der Menschen und der Natur gegenüber den Gewinninteressen der Investoren voranzustellen.

Schnelle und unmittelbar wirksame Änderungen oder Anpassungen der betreffenden Gesetze und Vorschriften sind vorzunehmen.

Aus unserer Sicht heißt dies konkret:

  • Die wesentliche Vergrößerung der Mindestabstände
    von Windkraftenergieanlagen (WEA) zu Wohnbebauungen.

  • Die Berücksichtigung der geltenden Höhenbegrenzungen
    in den Eignungsgebieten

  • Eine Überarbeitung der bestehenden Eignungsgebiete sowie
    die Verneinung weiterer neuer Eignungsgebiete im Binnenland M/V.

  • Eine umfassende und allseitige Durchsetzung der
    Umweltverträglichkeitsprüfungen innerhalb der Genehmigungsverfahren.

  • Die Durchsetzung wirksame Konsequenzen für die Betreiber
    bei Verstößen gegen Vorschriften oder Auflagen.

  • Der Erlass einer TÜV für den Betrieb von WEA.

  • Stopp neuer Genehmigungen, solange bis die obigen Punkte geklärt sind.


Wir wollen dies befördern und sind offen für ein Gespräch mit allen.
Wir laden Sie ein.

 

Mühle zu Goldenbow, den 20. Juni 2002

Interessenvertretung der Bürgerinitiativen Windkraft-Wie Weiter?
Einzelpersonen und Vertreter der Bürgerinitiativen Dargelütz, Hof Bergrade,
Goldenbow/Friedrichsruhe, Grebbin, Kladrum, Matzlow-Garwitz, Mestlin

kontakt@windkraft-wie-weiter.de