Pressemitteilung,13. Juni 2004
Bürgerinitiative Gegenwind Grenzenlos
Bürger von Drenkow, Porep, Jännersdorf
und Redlin kämpfen für eine heile Landschaftan der Grenze zwischen
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Kontakt:
Jörg Grigat, Dorfstr. 10, 19376 Drenkow
Tel. 038729/22 535, Fax - 22 536
siebengiebelhof@t-online.de
Spendenkonto:
Gegenwind Grenzenlos
Kto 712 11 56, BLZ 140 914 64, VR-Bank Schwerin
Drenkow den 13. Juni 2004
Der Windpark Porep Jännersdorf
soll auf weichem Grund gebaut werden?
Auf dem Gelände des geplanten Windparks wird mit emsiger Geschwindigkeit
an dem Wegenetz aus Recyclingschotterpisten gebaut. Auch zwei der
erwarteten 330 Schwertransporter sind schon eingetroffen und haben
aus Dänemark zwei runde Stahlkörper für die Fundamente
angeliefert.
Hier sollen 31 Windkraftanlagen von 150mtr Höhe
mit sich drehenden, nachts leuchtenden Flügelspitzen (ein absolutes
Novum) aufgebaut werden.
Wie versucht die Windkraft Nord AG (WKN) das
Problem der fehlenden Zufahrt für Schwertransporte zu lösen?
Der Petitionsausschuß des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern
analysiert in seinem Schreiben vom 9.6.04 zum Windpark treffend:
"Die brandenburgische Genehmigungsbehörde
habe auch die Erschließung mit prüfen müssen. Da
sie die Baugenehmigung erteilt habe, werde sie positiv entschieden
haben, dass eine Erschließung auch über brandenburgisches
Territorium möglich sei. Andernfalls hätte sie keinen
positiven Bescheid ohne Amtshilfe aus Mecklenburg-Vorpommern erteilen
dürfen."
Es ist mit dem Bescheid vom 27.2.04 der Windpark
aber ohne Erschließung genehmigt worden. Der Bauantrag für
den Bau einer Baustraße für Schwerlasttransporte in das
Windparkgelände wurde erst lange nach Erteilen der Baugenehmigung
für den Windpark gestellt.
Zunächst im Mecklenburgischen Suckow (Landkreis
Parchim). Hier verweigerten der Gemeinderat und einige Grundeigentümer
die Genehmigung. Dann im Brandenburgischen Marienfließ. Auch
hier lehnte der Gemeinderat die Baustraße ab. Nun wird befürchtet,
dass der Landkreis Prignitz das versagte Einvernehmen der Gemeinde
ersetzen könne.
Die Genehmigung des Windpark Porep Jännersdorf
zwischen Landesumweltamt Brandenburg und Landkreis Prignitz
Landrat Hans Lange
vom Landkreis Prignitz ist nämlich gleichzeitig Vorsitzender
der Planungsgemeinschaft Prignitz Oberhavel, die seinerzeit durch
das Ausweisen des Windenergieeignungsgebiets bei Porep die Weichen
für den Bau des größten Brandenburgischen Windparks
gestellt hat.
Zwar hat Landrat Hans Lange zwischenzeitlich in scharfem Ton kritisiert,
dass die Genehmigungsbehörde, das Landesumweltamt Brandenburg,
sich über die Festlegung der Maximalhöhe von 100 mtr hinweggesetzt
habe, für einen Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid
reichte es indes nicht.
Seither streitet man darüber, wer denn der Buhmann sei. Der
Brandenburgische Umweltminister Wolfgang Birthler
(SPD) sieht juristisch keine Fehler im Verfahren:
"Der im Regionalplan nur als Grundsatz der Raumordnung aufgenommene
Gedanke der Minimierung der Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild,...(ist)
ein überwindbarer Abwägungsbelang, aber keine bindende
Vorgabe für die Entscheidung der Genehmigungsbehörde."
(Birthler auf die mündliche Anfrage Nr 2113 des Abgeordneten
Thomas Domres (PDS) am 13.5.04).
Sein Umwelt-Staatssekretär Friedhelm
Schmitz-Jersch sieht das Versäumnis sogar in den betroffenen
Gemeinden. Dazu schreibt er am 1.6.04 an den Landtagsabgeordneten
Thomas Domres (PDS):
"Bei der Höhenfestlegung im Regionalplan
(Teilplan Windenergienutzung) wurde zwar eine grundsätzliche
Beschränkung der Höhe auf unter 100m festgelegt.
Diese wurde jedoch wegen der zwischenzeitlichen technischen Entwicklung
und auf Grund der Reduzierung der Anzahl der Anlagen von ursprünglich
59 auf 31 Windkraftanlagen von den betroffenen Gemeinden
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages weggewogen."
Wie ist der Städtebauliche
Vertrag zwischen der Stadt Putlitz und der Windkraft Putlitz Nord
GmbH & Co KG zustande gekommen?
Die Bürgerinitiative Gegenwind Grenzenlos ging
dieser Frage nach, forschte nach Städtebaulichen Verträgen
und stieß auf kommunale Sonderbarkeiten, taube Ohren und eine
juristisch zweifelhafte Informationspolitik.
Ein Antrag auf Akteneinsicht nach Akteneinsichtsgesetz, mit dem
die Initiative Einsicht in diesen Vertrag nehmen wollte, wurde von
dem Amtsdirektor des Amtes Putlitz Berge Gerd Ehrke ohne Begründung
abgelehnt.
Die Initiative schaltete daraufhin den Brandenburger Landesbeauftragten
für Datenschutz und Akteneinsicht ein und verständigte
den Landrat Hans Lange in seiner Funktion als Kommunalaufsicht.
Bislang liegt kein Ergebnis dieser Prüfung vor.
Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Putlitz
vom 27.5.04 stand die Aufhebung eines Städtebaulichen
Vertrages zwischen der Stadt Putlitz und der Windkraft
Putlitz Nord GmbH & Co KG vom Oktober 2003, sowie der Neuabschluss
eines Städtebaulichen Vertrages nun mit der Windkraft Nord
AG.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellte ein Bürger
die Frage, warum die Einsicht in diesen Vertrag verweigert würde.
Amtsdirektor Gerd Ehrke vermochte nicht, den Widerspruch aufzuklären,
dass einerseits kein wirksamer Vertrag bestünde, andererseits
aber die Aufhebung eines solchen Vertrages auf der Tagesordnung
stand.
Unklar blieb auch, wer den aufzuhebenden Vertrag im Oktober unterschrieben
hatte. Denn der Stadtverordnete Christian Reisinger merkte an, die
Stadtverordnetenversammlung habe laut Protokoll im Oktober 2003
einen Städtebaulichen Vertrag weder diskutiert noch beschlossen.
Im Rahmen dieses Städtebaulichen Vertrages werden
der Betreibergesellschaft umfangreiche Rechte an Wegen und Flächen
der Gemeinde eingeräumt.
Außerdem werden dort Sicherheiten vereinbart, die für
den Abriss des Windparks hinterlegt werden sollen. Nun ist im geplanten
Windparkgelände zu beobachten, dass die Gemeindegrundstücke
bereits bebaut werden, dass also die in dem Vertrag vom Oktober
offenbar verbrieften Rechte bereits durch die Betreibergesellschaft
genutzt werden.
Dennoch beharrt Amtsdirektor Ehrke auf seiner Sicht,
dass ein Städtebaulicher Vertrag ohne Zustimmung der Stadtverordneten
nicht rechtswirksam sei.
Die im Vertrag vereinbarten Sicherheiten für
den Abriss der Windräder sind dem Vernehmen nach um ca. 70%
zu niedrig. Ein Windrad von 150 mtr Höhe erfordert etwa 11
Schwertransporte zu seinem Transport.
Ist es möglich, dass private Einzel-Interessen
die Entscheidungen des Gemeinderates Porep und des Stadtverordnetenversammlung
Putlitz beeinflusst haben?
Die restriktive Informationspolitik des Amtsdirektors
wird erst dann verständlich, wenn sich der Blick auf seinen
Wohnort, das Dorf Porep richtet.
Porep ist nur 500 mtr von dem Windpark entfernt und
ist neben Neu Redlin am stärksten von den Beeinträchtigungen
durch die Windräder betroffen. Hier wurde im damals noch eigenständigen
Gemeinderat Porep bereits 1998 über Windkraftanlagen diskutiert.
Schaut man alle Protokolle der Gemeinderatssitzungen
Porep der vier Jahre vor der Gemeindegebietsreform (Ende 2001) durch,
und betrachtet die Beschlüsse bzgl. beantragter Windkraftanlagen,
so wird ein sehr differenziertes Meinungsbild deutlich.
So wurde dem Bau von insgesamt 20 Windkraftanlagen
zugestimmt, während der Bau weiterer 19 Anlagen abgelehnt
wurde.
Von den heute geplanten Anlagenstandorten wurden nur 6 Standorte
durch den Gemeinderat genehmigt. 10 der nun geplanten Standorte
wurden dem Gemeinderat gar nicht zur Zustimmung vorgelegt.
Von 59 Windkraftanlagen wurde - anders als Umweltstaatssekretär
Schmitz-Jersch vermutet - im Gemeinderat an keiner Stelle gesprochen.
Um so verwunderlicher ist, dass der Bürgermeister
der Stadt Putlitz Bernd Dannemann am 9.9.03 die Windparkfrage mit
den Worten zusammenfasste,
" dass die Stadtverordnetenversammlung eigentlich verpflichtet
sei, dem Beschluss zuzustimmen, da es Porep so wollte und
die Ausgleichsmaßnahmen den Wünschen des Ortsteiles entsprechen."
Daraufhin wurde mit 14 Ja, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen beschlossen:
"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Errichtung von
16 Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet der Gemarkung Porep zu."
Die zweite Hälfte des geplanten Windparks liegt
mit 15 Anlagen im Gemeindegebiet Marienfließ (Stadt Meyenburg).
Auch im Amt Meyenburg will man keine Einsicht in den städtebaulichen
Vertrag mit der Betreibergesellschaft gewähren.
Es ginge um den Schutz der Vertragspartnerin, heisst es hier.
Will der Ort Porep den Windpark wirklich? fragte sich
die Bürgerinitiative und sammelte alleine in Porep 28 Unterschriften
von Bürgern, die den Windpark gar nicht wollten.
Sucht man weiter, so stößt man auf den
Ortsbürgermeister Fred Peters:
Fred Peters ist gemäß den Antragsunterlagen
der Betreibergesellschaft vom Januar 2004 Besitzer von 2 Windkraftstandorten
(Anlage Nr 20 und 23) und darf auf eine Pachtzahlung für die
verwendeten Flächen von bis zu 15.000.- € je Windrad hoffen.
Fred Peters ist einer von zwei Geschäftsführern
und einer von 18 Gesellschaftern der Agrar Farm Porep GmbH. Die
Agrarfarm hat weitere zwei Windräder (Anlage Nr 28 u. 32) auf
ihren Eigentumsflächen und stellt ihr Gelände zur Nutzung
durch die Betreibergesellschaft zur Verfügung
Fred Peters ist seit dem 17.1.03 Vorsitzender
des "Bürgerverein Porep", der am 15.3.2001 gegründet
wurde, um Ausgleichsgelder für einen zukünftigen
Windpark an der Großgemeinde der Stadt Putlitz vorbei in den
Ort Porep zu kanalisieren. Im Januar 2003 hatte der Verein
12 Mitglieder, von denen 5 den Namen Peters und zwei den Namen Ehrke
tragen.
Trotz schriftlichem Antrag eines Vereinsmitgliedes an den Vorsitzenden
Fred Peters, wird keine Einsicht in Protokolle und Kassenbuch des
Bürgervereins gewährt.
Fred Peters war schon in 1998 Mitglied des Gemeinderates
und gehört auch heute zu den Stadtverordneten der Stadt Putlitz.
In dieser Eigenschaft hat er bereits in der Gemeinde Porep über
Windkraftanlagen auf Flächen abgestimmt, die heute seine Eigentumsflächen
sind (Z Bsp. Beschluß 98-110).
Doch auch in der Stadtverordnetenversammlung beriet und stimmte
Fred Peters mit, als am 9.9.03 (s.o) zugunsten des Windparks abgestimmt
wurde.
Es stellt sich die Frage, ob Fred Peters gemäß
§ 28 Gemeindeordnung befangen war.
In Porep wirft man Fred Peters vor, die Bedeutung
und die Dimension des geplanten Windparks heruntergespielt zu haben.
Oder man stößt auf den Amtsdirektor des Amtes
Putlitz Berge Gerd Ehrke, der ist
ebenfalls Einwohner von Porep
Kassenwart im Bürgerverein Porep,
der Ausgleichsgelder von der Betreibergesellschaft bekommt
mutmaßlicher Verantwortlicher für den
Städtebaulichen Vertrag, der Im Oktober 2003 zwischen der Stadt
Putlitz und der Windkraft Putlitz Nord GmbH & Co KG ohne Votum
der Stadtverordnetenversammlung geschlossen wurde.
führendes Mitglied im Schützenverein Porep,
der sein Vereinshaus nicht für die Informationsveranstaltung
der Bürgerinitiative am 10.5.04, wohl aber für die Veranstaltung
der Betreibergesellschaft WKN AG am 13.5.04 zur Verfügung stellte.
Herr Ehrke begrüßte die Betreibergesellschaft sehr herzlich
und wies darauf hin, dass diese Veranstaltung auf seine Initiative
zurückginge.
Kurioserweise wurde erst jetzt über das geplante Bauwerk informiert,
als bereits 30% der Wegeflächen im Baugelände fertiggestellt,
und alle Einspruchsfristen verstrichen waren.
Ein Antrag auf Akteneinsicht in den Städtebaulichen
Vertrag im Amt Putlitz Berge wurde durch Amtsdirektor Ehrke ohne
Begründung abgelehnt. Die angeforderte schriftliche Begründung
wurde nicht geliefert.
So stellt sich denn doch die Frage, wer in Porep eigentlich den
Windpark will, wer den Nutzen daraus zieht, und wer am Ende das
Risiko trägt.
Wer wird sich womöglich bald ein neues Auto kaufen, und wer
wird sein Hausdach nicht mehr neu decken, weil sein Wohnhaus 500mtr
neben dem größten Windpark Brandenburgs keinen Wert mehr
hat?
Der Antrag auf Errichtung einer Baustraße
von Krempendorf nach Stepenitz steht in diesen Tagen im
Landkreis Prignitz zur Entscheidung an.
Die Errichtung der Bau-Trasse ist wegen der vielen großen
Lasten, die für die Errichtung eines solchen Windpark-Projektes
erforderlich sind, von essentieller Bedeutung.
Obwohl die Bürger der Gemeinde Marienfließ mit ihren
131 Unterschriften gegen den Bau der Bau-Trasse gestimmt haben,
obwohl der Gemeinderat Marienfließ einen Beschluß gegen
den Bauantrag getroffen hat, obwohl ein Naturschutzgebiet entlang
der Stepenitz betroffen ist, obwohl betroffene Grundbesitzer nicht
bereit sind, ihr Land für eine Bau-Trasse herzugeben, besteht
dennoch die Möglichkeit, dass der Landkreis das nicht gewährte
Gemeindliche Einvernehmen ersetzen könnte.
Damit würde der Landkreis eine Bahn brechen für den Bau
weiterer Windparks bei Stepenitz und Jännersdorf.
Ist dem Landkreis Prignitz
womöglich nicht bewußt, dass der Windpark Porep Jännersdorf
"auf weichem Grund" geplant wurde?
Dass hier wenige Persönlichkeiten auf undurchsichtige
Weise die Fäden gezogen haben?
Und dass von dem größten Windpark Brandenburgs für
die Region und die Stadt Putlitz ein erhebliches Risiko und ein
großer Schaden zurückbleiben würde??
Der Städtebauliche Vertrag, der auf der Tagesordnung der Putlitzer
Stadtverordnetenversammlung vom 27.5.04 stand, erscheint veraltet,
in vielen Teilen zu unbestimmt und mit unzumutbaren Risiken und
Unsicherheiten für die Gemeinde behaftet.
Die Gemeinde schafft mit dem Abschluss eines solchen Vertrages Bindungen,
die sie gar nicht abschätzen kann und belastet künftige
Generationen.
Vor allem aber muss die Frage gestellt und beantwortet werden, ob
sie sich das Risiko aufbürdet, einmal selbst für den Rückbau
des größten brandenburgischen Windparks einschließlich
der dazugehörigen Infrastruktur einzustehen und wie sie gedenkt,
abzusichern, dass dies nicht der Fall ist.
Für jede Bautätigkeit des Investors muss eine ausreichend
bemessene und rechtlich abgesicherte finanzielle Sicherheit gefordert
werden.
Die Stadtverordneten waren denn auch nicht bereit, über den
Vertrag zu beschließen, und verwiesen ihn in die Ausschüsse.
Ob das Vertragswerk der Stadt Putlitz vom Oktober rechtlich ebenso
fragwürdig ist, und vor allem die Frage, wer den Vertrag ohne
Wissen der Stadtverordneten für die Stadt Putlitz unterschrieben
hat, das wird nun Landrat Hans Lange beantworten.
Kontakt Bürgerinitiative Gegenwind
Grenzenlos:
Jörg Grigat, Dorfstr. 10, 19376 Drenkow
Tel. 038729/22 535 , Fax - 22 536
siebengiebelhof@t-online.de
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Kto 712 11 56, BLZ 140 914 64, VR-Bank Schwerin

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